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Folge 1/7 | UN-BRK – Die UN-BehindertenRECHTskonvention cover
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RECHT KLAR - gleich, für alle

Folge 1/7 | UN-BRK – Die UN-BehindertenRECHTskonvention

Folge 1/7 | UN-BRK – Die UN-BehindertenRECHTskonvention

12min |26/05/2025
Play
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Description

🎙 RECHT KLAR - gleich, für alle

Ein Podcast in sieben Folgen – zur besseren Verständlichkeit und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Menschenrechte gelten für alle.
Doch wie können sie im Alltag konkret für Menschen mit Behinderungen verwirklicht werden?

🔎 In Folge 1:

  • Wie hat sich unser Verständnis von Behinderung entwickelt?

  • Weshalb ist die UN-BRK so wichtig?

  • Welche konkreten Schritte und Ansätze helfen uns dabei, unsere berufliche Praxis an diesen Prinzipien auszurichten?


🎧 Reinhören, weiterempfehlen, mitdiskutieren – und gemeinsam die Rechte von Menschen mit Behinderungen voranbringen!

🛠 Tools & Materialien:

✉️ Fragen, Rückmeldungen oder Interesse an weiteren Informationen? Schreiben Sie uns an: podcast@artiset.ch

🔹 Ein Podcast von INSOS, Branchenverband der Föderation ARTISET → www.insos.chwww.artiset.ch
🔹 Konzipiert von Carine Girard (INSOS) mit der Expertise von Laetitia Wider (akouOeido). Übersetzung: Sandra Bissig (INSOS). Moderation und Stimmen (Deutsch): Tanja Weis & Ernst Süss. Audio-Realisation: Studio Soundville Luzern.


Hosted by Ausha. See ausha.co/privacy-policy for more information.

Transcription

  • Speaker #0

    Ihr hört Recht klar! Gleich für alle, der Podcast über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Recht klar! Gleich für alle, Folge 1, die UN-Behindertenrechtskonvention. Hallo und herzlich willkommen zu diesem neuen Podcast. Dieser wird präsentiert von INSOS, dem Verband der Dienstleister für Menschen mit Behinderungen. Wir sprechen euch hier ganz direkt an, weil Menschenrechte alle angehen. Kennt ihr die UNBRK? Diese Konvention befasst sich mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen. Ja klar, Menschen mit Behinderungen haben Rechte. Dieselben Rechte wie alle Menschen. Das klingt logisch und doch werden wir merken, dass das im Alltag oft nicht so selten ist. verständlich ist. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, diese Rechte zu kennen, sie zu verstehen und umzusetzen. Eine Konvention, Rechte und Prinzipien, auf Papier scheint alles gut geregelt. Aber was bedeutet das konkret für die Arbeit der Personen, die Menschen mit Behinderungen begleiten und unterstützen? Um Antworten zu diesen Fragestellungen und konkrete Umsetzungsideen zu erhalten, sind wir durch die Westschweiz gereist und haben die Stimmen von Menschen mit Behinderungen und Fachleuten eingefangen. In sieben Episoden setzen wir uns mit den grundlegenden Prinzipien der Rechte von Menschen mit Behinderungen auseinander. Wir sprechen über Diskriminierung, die Einhaltung der Rechte, Selbstbestimmung, die Teilhabe am politischen, kulturellen und sozialen Leben, über Gesundheit, Intimsphäre und Barrierefreiheit. Du begleitest Menschen mit Behinderungen im Alltag? Du bist Führungskraft in einer Institution, Studierende oder Ausbildende? Dann ist dieser Podcast für Dich! Dieses Projekt wurde von Carine Girard für INSOLZ konzipiert und entwickelt. Ich bin Tanja Weiss. Pflegefachfrau und Sprecherin und werde euch durch diese Audioserie begleiten. Zum Einstieg ein wenig Kontext. Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist die erste internationale Konvention, die sich speziell mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen befasst. Wichtig zu verstehen ist, dass die Konvention die Behinderung als Teil der menschlichen Vielfalt anerkennt und sich von einer Sichtweise distanziert, die sie als Defizit, Anomalie oder Mangel betrachtet. Heute haben wir ein anderes Verständnis von Behinderung. Ein Menschenbild, das sich im Laufe der Zeit stark weiterentwickelt hat. Von Isolation über Fürsorge bis hin zu Wohltätigkeit vollzieht sich der Wandel hin zu einer unterstützenden und begleitenden Herangehensweise. Daran erinnert uns Dorian Gangloff, Erwachsenenbildnerin mit Spezialisierung auf die UN-BRK und auf Selbstbestimmung.

  • Speaker #1

    Im Mittelalter stand die Wohltätigkeit im Vordergrund. Nach und nach wurde die Verantwortung immer stärker der Person mit Behinderung oder ihren Eltern zugeschrieben. Die Betroffenen galten zunehmend selbst als Ursache ihrer Behinderungen. Dies nennt man das medizinische Modell. Später entwickelte sich ein eher umweltbezogenes Modell, bei dem die Verantwortung auf die Umgebung verlagert wurde. Heute befinden wir uns in einem eher interaktionistischen Modell. Das bedeutet, dass die Wechselwirkung zwischen der Person, ihren Kompetenzen, Fähigkeiten und dem, was sie kann, und der Umgebung, die die Gesellschaft ihr bietet, im Mittelpunkt steht. Heute sprechen wir von Personen in einer Situation von Behinderung. Denn in erster Linie ist es ein Mensch, der bestimmte Situationen erlebt, die ihn behindern. Zum Beispiel, eine Person im Rollstuhl möchte ein Gebäude betreten, aber eine Treppe versperrt den Zugang. Oder ein alltägliches Beispiel, das viele kennen. Wenn wir unsere Brille vergessen, fällt es uns schwer, die Speisekarte im Restaurant zu lesen. Auch jemand, der ein Formular ausfüllen muss, kann auf Barrieren stoßen. Wenn der Text kompliziert formuliert ist und die Person Schwierigkeiten beim Lesen und Verstehen hat, wird sie in dieser Situation behindert. Diese Sichtweise hat eine klare Bedeutung. Genau darum geht es beim Paradigmenwechsel, um die grundlegende Veränderung unserer Denkweise. Eine Fachperson verfügt wohl über professionelle Kompetenzen und Fachwissen, doch die Hauptperson ist die betroffene Person selbst. Unsere Arbeit richtet sich nach ihr. Ihr Zimmer ist ihr persönlicher Raum. Man betritt es nicht einfach so, ohne anzuklopfen. Wir hören ihr zu. berücksichtigen ihre Wünsche und begleiten sie bei ihren Projekten und Zielen. Ihr Leben lang auch bei möglichen Aus- und Weiterbildungen. Die Fachperson trifft keine Entscheidungen an ihrer Stelle, sondern arbeitet mit ihr zusammen, auf Augenhöhe, Seite an Seite. Sie unterstützt sie, wenn nötig, und gibt ihr die Mittel an die Hand, um selbst Entscheidungen zu treffen und das für sie Passende zu wählen.

  • Speaker #0

    Die UN-BRK verankert die Arbeit mit und für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Menschenrechte. Dieser Ansatz fordert einen Bruch mit der traditionellen Wohltätigkeits- und medizinischen Sichtweise, die die Person als Trägerin eines individuellen Defizits betrachtete. Heute wird Behinderung als das Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen individuellen Beeinträchtigungen und Umweltbarrieren verstanden, die die Erfüllung von Bedürfnissen und die Verwirklichung persönlicher Ziele erschweren. Menschen mit Behinderungen werden somit vollumfänglich als RechtsträgerInnen anerkannt. Es geht nun darum, Unterstützungsstrukturen und Umgebungen zu schaffen, in denen Barrieren abgebaut und spezifische Bedürfnisse durch eine bedarfsgerechte und individuelle Begleitung erfüllt werden. Des Weiteren unterstreicht der emblematische Slogan der UN-BRK »Nichts über uns, ohne uns« die zentrale Bedeutung der direkten Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an allen Entscheidungen, die sie betreffen. Die Konvention setzt sich daher für Selbstbestimmung, Autonomie und die uneingeschränkte soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Eine unverzichtbare Konvention in den Augen von Marie-Crestin Billet, Ausbildungsassistentin bei der Fondation Clairbois. Wenn dieses Gesetz für Menschen mit Behinderungen nicht gilt, werden sie gewissermassen als Objekte betrachtet. Wird es jedoch angewendet, werden Menschen mit Behinderungen als vollwertige Personen anerkannt. Die Schweiz hat sich 2014 mit der Ratifikation UN-BRK verpflichtet, die Barrieren abzubauen, mit denen Menschen in einer Behinderungssituation konfrontiert sind, sie vor Diskriminierung zu schützen und ihre Integration sowie die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern. Eine Überprüfung auf die Umsetzung der Konvention durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im März 2022 zeigte ein eindeutiges Ergebnis. Unser Land steht noch vor einem langen Weg, um die Anforderungen der UN-BRK vollständig zu erfüllen. Die Schweiz sollte nicht nur ihre politischen Massnahmen überdenken, sondern auch die Fachkräfte und Dienstleister für Menschen mit Behinderungen stärker für die Thematik sensibilisieren. Ein solcher Veränderungsprozess erfordert Zeit und kann nicht über Nacht umgesetzt werden. Jean-Christophe Pastor, Verantwortlicher für Inklusions- und Teilhabemöglichkeiten bei der Fondation Clairbois. Die Umsetzung der UN-BRK ist genauso komplex wie die Anzahl der Artikel in der Konvention selbst. Schon an dieser Stelle stellt sich die Frage, ob die Menschen überhaupt wissen, was die UN-BRK ist. Die Antwort lautet, nein, nicht alle. Immer mehr, aber immer noch wenige. Und wenn ich von den Menschen spreche, meine ich nicht nur die Fachkräfte, sondern natürlich auch die betroffenen Personen selbst. Wir sprechen von einem Arbeitsumfeld, in dem man sich gewohnt ist, nach anderen Paradigmen als dem der Rechte zu arbeiten. Um also den Begriff recht verständlich zu machen, muss man zunächst einiges an alten Vorstellungen ablegen, etwa aus den Bereichen der medizinischen, pädagogischen oder wohltätigen Hilfe. Diese Denkweisen sind bei den meisten Menschen und Akteurinnen in diesem Bereich immer noch tief im Unbewusstsein oder halbbewusst verankert. Das betrifft nicht nur Fachkräfte, sondern auch Familien und vor allem häufig die betroffenen Personen selbst. Sie haben Vorstellungen übernommen, die noch nicht im Paradigma des Rechts gefestigt sind. Die Idee des Rechts muss also vermittelt werden, indem man die Entwicklung dieser verschiedenen Logiken erklärt. Es gilt klarzumachen, wir sind jetzt nicht mehr in der Wohltätigkeit, wir behandeln keine Patienten mehr, wir erziehen keine Menschen mehr. Vor allem, wenn sie 30 Jahre alt sind und die Person, die sie begleiten, 53 ist. Wir befinden uns im Paradigma des Rechts. Diese Menschen haben eine Reihe von Rechten und Pflichten. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass diese Rechte auch ausgeübt werden können. Aber um das zu erreichen, gibt es viele Voraussetzungen. Dylan Yeni, Peer-Trainer der UN-BRK, sieht den Weg, sich weiterzuentwickeln in der Bildung und Ausbildung.

  • Man muss schauen, dass alle Institutionen Schulungen zur Sensibilisierung für die UN-BRK verlangen. Das würde es ermöglichen, die Rechte der betreuten Personen besser zu kennen und sie innerhalb der Institutionen anzuwenden. Das ist wirklich der einzige Weg, wie es funktionieren kann. Je mehr Menschen ausgebildet sind, desto besser wird es funktionieren. Wir werden sogenannte inklusive Schulungen anbieten, bei denen sowohl betroffene Personen aus der Institution als auch Fachkräfte teilnehmen. Dadurch entsteht ein echter Austausch zwischen allen Beteiligten, was die Schulungen interaktiver macht und sie deutlich von dem unterscheidet, was man in anderen Schulen für Sozialarbeit oder sozialen Berufen lernt. Neben verschiedenen Schulungsangeboten gibt es auch Instrumente, die die Sensibilisierung und die Umsetzung der Rechte für Menschen mit Behinderungen unterstützen. Ein Beispiel dafür ist der UN-BRK-Navigator, welcher durch INSOS entwickelt wurde. Wie eine echte Kompassnadel ermöglicht er es, sich in den fünf grundlegenden Dimensionen der UN-BRK zurechtzufinden, nämlich in den Themenfeldern der Diskriminierung, Rechte und Teilhabe, Gesundheit und Barrierefreiheit. Der Navigator definiert die erforderlichen Ressourcen, Kenntnisse, Haltungen und Fähigkeiten, um in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der UN-BRK zu arbeiten. Den Link dazu findet ihr in der Episodenbeschreibung. Das war die erste Folge. Danke, dass ihr dabei wart. Wir setzen uns für die UN-Behindertenrechtskonvention ein. Lasst uns gemeinsam vorwärtsgehen! Und wir hören uns in einer Woche wieder, da geht's ums Thema Diskriminierung. Was ist Diskriminierung, wie erkennt man sie und wie erleben wir sie? Bis dahin, passt gut auf euch auf. Und wenn euch der Podcast gefallen hat, vergesst nicht, ihn weiter zu empfehlen. Diskutiert mit, wir freuen uns auf eure Gedanken und Feedbacks. Schreibt uns einfach an die Adresse podcast.atizet.ch. Sali!

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🎙 RECHT KLAR - gleich, für alle

Ein Podcast in sieben Folgen – zur besseren Verständlichkeit und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Menschenrechte gelten für alle.
Doch wie können sie im Alltag konkret für Menschen mit Behinderungen verwirklicht werden?

🔎 In Folge 1:

  • Wie hat sich unser Verständnis von Behinderung entwickelt?

  • Weshalb ist die UN-BRK so wichtig?

  • Welche konkreten Schritte und Ansätze helfen uns dabei, unsere berufliche Praxis an diesen Prinzipien auszurichten?


🎧 Reinhören, weiterempfehlen, mitdiskutieren – und gemeinsam die Rechte von Menschen mit Behinderungen voranbringen!

🛠 Tools & Materialien:

✉️ Fragen, Rückmeldungen oder Interesse an weiteren Informationen? Schreiben Sie uns an: podcast@artiset.ch

🔹 Ein Podcast von INSOS, Branchenverband der Föderation ARTISET → www.insos.chwww.artiset.ch
🔹 Konzipiert von Carine Girard (INSOS) mit der Expertise von Laetitia Wider (akouOeido). Übersetzung: Sandra Bissig (INSOS). Moderation und Stimmen (Deutsch): Tanja Weis & Ernst Süss. Audio-Realisation: Studio Soundville Luzern.


Hosted by Ausha. See ausha.co/privacy-policy for more information.

Transcription

  • Speaker #0

    Ihr hört Recht klar! Gleich für alle, der Podcast über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Recht klar! Gleich für alle, Folge 1, die UN-Behindertenrechtskonvention. Hallo und herzlich willkommen zu diesem neuen Podcast. Dieser wird präsentiert von INSOS, dem Verband der Dienstleister für Menschen mit Behinderungen. Wir sprechen euch hier ganz direkt an, weil Menschenrechte alle angehen. Kennt ihr die UNBRK? Diese Konvention befasst sich mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen. Ja klar, Menschen mit Behinderungen haben Rechte. Dieselben Rechte wie alle Menschen. Das klingt logisch und doch werden wir merken, dass das im Alltag oft nicht so selten ist. verständlich ist. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, diese Rechte zu kennen, sie zu verstehen und umzusetzen. Eine Konvention, Rechte und Prinzipien, auf Papier scheint alles gut geregelt. Aber was bedeutet das konkret für die Arbeit der Personen, die Menschen mit Behinderungen begleiten und unterstützen? Um Antworten zu diesen Fragestellungen und konkrete Umsetzungsideen zu erhalten, sind wir durch die Westschweiz gereist und haben die Stimmen von Menschen mit Behinderungen und Fachleuten eingefangen. In sieben Episoden setzen wir uns mit den grundlegenden Prinzipien der Rechte von Menschen mit Behinderungen auseinander. Wir sprechen über Diskriminierung, die Einhaltung der Rechte, Selbstbestimmung, die Teilhabe am politischen, kulturellen und sozialen Leben, über Gesundheit, Intimsphäre und Barrierefreiheit. Du begleitest Menschen mit Behinderungen im Alltag? Du bist Führungskraft in einer Institution, Studierende oder Ausbildende? Dann ist dieser Podcast für Dich! Dieses Projekt wurde von Carine Girard für INSOLZ konzipiert und entwickelt. Ich bin Tanja Weiss. Pflegefachfrau und Sprecherin und werde euch durch diese Audioserie begleiten. Zum Einstieg ein wenig Kontext. Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist die erste internationale Konvention, die sich speziell mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen befasst. Wichtig zu verstehen ist, dass die Konvention die Behinderung als Teil der menschlichen Vielfalt anerkennt und sich von einer Sichtweise distanziert, die sie als Defizit, Anomalie oder Mangel betrachtet. Heute haben wir ein anderes Verständnis von Behinderung. Ein Menschenbild, das sich im Laufe der Zeit stark weiterentwickelt hat. Von Isolation über Fürsorge bis hin zu Wohltätigkeit vollzieht sich der Wandel hin zu einer unterstützenden und begleitenden Herangehensweise. Daran erinnert uns Dorian Gangloff, Erwachsenenbildnerin mit Spezialisierung auf die UN-BRK und auf Selbstbestimmung.

  • Speaker #1

    Im Mittelalter stand die Wohltätigkeit im Vordergrund. Nach und nach wurde die Verantwortung immer stärker der Person mit Behinderung oder ihren Eltern zugeschrieben. Die Betroffenen galten zunehmend selbst als Ursache ihrer Behinderungen. Dies nennt man das medizinische Modell. Später entwickelte sich ein eher umweltbezogenes Modell, bei dem die Verantwortung auf die Umgebung verlagert wurde. Heute befinden wir uns in einem eher interaktionistischen Modell. Das bedeutet, dass die Wechselwirkung zwischen der Person, ihren Kompetenzen, Fähigkeiten und dem, was sie kann, und der Umgebung, die die Gesellschaft ihr bietet, im Mittelpunkt steht. Heute sprechen wir von Personen in einer Situation von Behinderung. Denn in erster Linie ist es ein Mensch, der bestimmte Situationen erlebt, die ihn behindern. Zum Beispiel, eine Person im Rollstuhl möchte ein Gebäude betreten, aber eine Treppe versperrt den Zugang. Oder ein alltägliches Beispiel, das viele kennen. Wenn wir unsere Brille vergessen, fällt es uns schwer, die Speisekarte im Restaurant zu lesen. Auch jemand, der ein Formular ausfüllen muss, kann auf Barrieren stoßen. Wenn der Text kompliziert formuliert ist und die Person Schwierigkeiten beim Lesen und Verstehen hat, wird sie in dieser Situation behindert. Diese Sichtweise hat eine klare Bedeutung. Genau darum geht es beim Paradigmenwechsel, um die grundlegende Veränderung unserer Denkweise. Eine Fachperson verfügt wohl über professionelle Kompetenzen und Fachwissen, doch die Hauptperson ist die betroffene Person selbst. Unsere Arbeit richtet sich nach ihr. Ihr Zimmer ist ihr persönlicher Raum. Man betritt es nicht einfach so, ohne anzuklopfen. Wir hören ihr zu. berücksichtigen ihre Wünsche und begleiten sie bei ihren Projekten und Zielen. Ihr Leben lang auch bei möglichen Aus- und Weiterbildungen. Die Fachperson trifft keine Entscheidungen an ihrer Stelle, sondern arbeitet mit ihr zusammen, auf Augenhöhe, Seite an Seite. Sie unterstützt sie, wenn nötig, und gibt ihr die Mittel an die Hand, um selbst Entscheidungen zu treffen und das für sie Passende zu wählen.

  • Speaker #0

    Die UN-BRK verankert die Arbeit mit und für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Menschenrechte. Dieser Ansatz fordert einen Bruch mit der traditionellen Wohltätigkeits- und medizinischen Sichtweise, die die Person als Trägerin eines individuellen Defizits betrachtete. Heute wird Behinderung als das Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen individuellen Beeinträchtigungen und Umweltbarrieren verstanden, die die Erfüllung von Bedürfnissen und die Verwirklichung persönlicher Ziele erschweren. Menschen mit Behinderungen werden somit vollumfänglich als RechtsträgerInnen anerkannt. Es geht nun darum, Unterstützungsstrukturen und Umgebungen zu schaffen, in denen Barrieren abgebaut und spezifische Bedürfnisse durch eine bedarfsgerechte und individuelle Begleitung erfüllt werden. Des Weiteren unterstreicht der emblematische Slogan der UN-BRK »Nichts über uns, ohne uns« die zentrale Bedeutung der direkten Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an allen Entscheidungen, die sie betreffen. Die Konvention setzt sich daher für Selbstbestimmung, Autonomie und die uneingeschränkte soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Eine unverzichtbare Konvention in den Augen von Marie-Crestin Billet, Ausbildungsassistentin bei der Fondation Clairbois. Wenn dieses Gesetz für Menschen mit Behinderungen nicht gilt, werden sie gewissermassen als Objekte betrachtet. Wird es jedoch angewendet, werden Menschen mit Behinderungen als vollwertige Personen anerkannt. Die Schweiz hat sich 2014 mit der Ratifikation UN-BRK verpflichtet, die Barrieren abzubauen, mit denen Menschen in einer Behinderungssituation konfrontiert sind, sie vor Diskriminierung zu schützen und ihre Integration sowie die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern. Eine Überprüfung auf die Umsetzung der Konvention durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im März 2022 zeigte ein eindeutiges Ergebnis. Unser Land steht noch vor einem langen Weg, um die Anforderungen der UN-BRK vollständig zu erfüllen. Die Schweiz sollte nicht nur ihre politischen Massnahmen überdenken, sondern auch die Fachkräfte und Dienstleister für Menschen mit Behinderungen stärker für die Thematik sensibilisieren. Ein solcher Veränderungsprozess erfordert Zeit und kann nicht über Nacht umgesetzt werden. Jean-Christophe Pastor, Verantwortlicher für Inklusions- und Teilhabemöglichkeiten bei der Fondation Clairbois. Die Umsetzung der UN-BRK ist genauso komplex wie die Anzahl der Artikel in der Konvention selbst. Schon an dieser Stelle stellt sich die Frage, ob die Menschen überhaupt wissen, was die UN-BRK ist. Die Antwort lautet, nein, nicht alle. Immer mehr, aber immer noch wenige. Und wenn ich von den Menschen spreche, meine ich nicht nur die Fachkräfte, sondern natürlich auch die betroffenen Personen selbst. Wir sprechen von einem Arbeitsumfeld, in dem man sich gewohnt ist, nach anderen Paradigmen als dem der Rechte zu arbeiten. Um also den Begriff recht verständlich zu machen, muss man zunächst einiges an alten Vorstellungen ablegen, etwa aus den Bereichen der medizinischen, pädagogischen oder wohltätigen Hilfe. Diese Denkweisen sind bei den meisten Menschen und Akteurinnen in diesem Bereich immer noch tief im Unbewusstsein oder halbbewusst verankert. Das betrifft nicht nur Fachkräfte, sondern auch Familien und vor allem häufig die betroffenen Personen selbst. Sie haben Vorstellungen übernommen, die noch nicht im Paradigma des Rechts gefestigt sind. Die Idee des Rechts muss also vermittelt werden, indem man die Entwicklung dieser verschiedenen Logiken erklärt. Es gilt klarzumachen, wir sind jetzt nicht mehr in der Wohltätigkeit, wir behandeln keine Patienten mehr, wir erziehen keine Menschen mehr. Vor allem, wenn sie 30 Jahre alt sind und die Person, die sie begleiten, 53 ist. Wir befinden uns im Paradigma des Rechts. Diese Menschen haben eine Reihe von Rechten und Pflichten. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass diese Rechte auch ausgeübt werden können. Aber um das zu erreichen, gibt es viele Voraussetzungen. Dylan Yeni, Peer-Trainer der UN-BRK, sieht den Weg, sich weiterzuentwickeln in der Bildung und Ausbildung.

  • Man muss schauen, dass alle Institutionen Schulungen zur Sensibilisierung für die UN-BRK verlangen. Das würde es ermöglichen, die Rechte der betreuten Personen besser zu kennen und sie innerhalb der Institutionen anzuwenden. Das ist wirklich der einzige Weg, wie es funktionieren kann. Je mehr Menschen ausgebildet sind, desto besser wird es funktionieren. Wir werden sogenannte inklusive Schulungen anbieten, bei denen sowohl betroffene Personen aus der Institution als auch Fachkräfte teilnehmen. Dadurch entsteht ein echter Austausch zwischen allen Beteiligten, was die Schulungen interaktiver macht und sie deutlich von dem unterscheidet, was man in anderen Schulen für Sozialarbeit oder sozialen Berufen lernt. Neben verschiedenen Schulungsangeboten gibt es auch Instrumente, die die Sensibilisierung und die Umsetzung der Rechte für Menschen mit Behinderungen unterstützen. Ein Beispiel dafür ist der UN-BRK-Navigator, welcher durch INSOS entwickelt wurde. Wie eine echte Kompassnadel ermöglicht er es, sich in den fünf grundlegenden Dimensionen der UN-BRK zurechtzufinden, nämlich in den Themenfeldern der Diskriminierung, Rechte und Teilhabe, Gesundheit und Barrierefreiheit. Der Navigator definiert die erforderlichen Ressourcen, Kenntnisse, Haltungen und Fähigkeiten, um in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der UN-BRK zu arbeiten. Den Link dazu findet ihr in der Episodenbeschreibung. Das war die erste Folge. Danke, dass ihr dabei wart. Wir setzen uns für die UN-Behindertenrechtskonvention ein. Lasst uns gemeinsam vorwärtsgehen! Und wir hören uns in einer Woche wieder, da geht's ums Thema Diskriminierung. Was ist Diskriminierung, wie erkennt man sie und wie erleben wir sie? Bis dahin, passt gut auf euch auf. Und wenn euch der Podcast gefallen hat, vergesst nicht, ihn weiter zu empfehlen. Diskutiert mit, wir freuen uns auf eure Gedanken und Feedbacks. Schreibt uns einfach an die Adresse podcast.atizet.ch. Sali!

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🎙 RECHT KLAR - gleich, für alle

Ein Podcast in sieben Folgen – zur besseren Verständlichkeit und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Menschenrechte gelten für alle.
Doch wie können sie im Alltag konkret für Menschen mit Behinderungen verwirklicht werden?

🔎 In Folge 1:

  • Wie hat sich unser Verständnis von Behinderung entwickelt?

  • Weshalb ist die UN-BRK so wichtig?

  • Welche konkreten Schritte und Ansätze helfen uns dabei, unsere berufliche Praxis an diesen Prinzipien auszurichten?


🎧 Reinhören, weiterempfehlen, mitdiskutieren – und gemeinsam die Rechte von Menschen mit Behinderungen voranbringen!

🛠 Tools & Materialien:

✉️ Fragen, Rückmeldungen oder Interesse an weiteren Informationen? Schreiben Sie uns an: podcast@artiset.ch

🔹 Ein Podcast von INSOS, Branchenverband der Föderation ARTISET → www.insos.chwww.artiset.ch
🔹 Konzipiert von Carine Girard (INSOS) mit der Expertise von Laetitia Wider (akouOeido). Übersetzung: Sandra Bissig (INSOS). Moderation und Stimmen (Deutsch): Tanja Weis & Ernst Süss. Audio-Realisation: Studio Soundville Luzern.


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  • Speaker #0

    Ihr hört Recht klar! Gleich für alle, der Podcast über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Recht klar! Gleich für alle, Folge 1, die UN-Behindertenrechtskonvention. Hallo und herzlich willkommen zu diesem neuen Podcast. Dieser wird präsentiert von INSOS, dem Verband der Dienstleister für Menschen mit Behinderungen. Wir sprechen euch hier ganz direkt an, weil Menschenrechte alle angehen. Kennt ihr die UNBRK? Diese Konvention befasst sich mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen. Ja klar, Menschen mit Behinderungen haben Rechte. Dieselben Rechte wie alle Menschen. Das klingt logisch und doch werden wir merken, dass das im Alltag oft nicht so selten ist. verständlich ist. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, diese Rechte zu kennen, sie zu verstehen und umzusetzen. Eine Konvention, Rechte und Prinzipien, auf Papier scheint alles gut geregelt. Aber was bedeutet das konkret für die Arbeit der Personen, die Menschen mit Behinderungen begleiten und unterstützen? Um Antworten zu diesen Fragestellungen und konkrete Umsetzungsideen zu erhalten, sind wir durch die Westschweiz gereist und haben die Stimmen von Menschen mit Behinderungen und Fachleuten eingefangen. In sieben Episoden setzen wir uns mit den grundlegenden Prinzipien der Rechte von Menschen mit Behinderungen auseinander. Wir sprechen über Diskriminierung, die Einhaltung der Rechte, Selbstbestimmung, die Teilhabe am politischen, kulturellen und sozialen Leben, über Gesundheit, Intimsphäre und Barrierefreiheit. Du begleitest Menschen mit Behinderungen im Alltag? Du bist Führungskraft in einer Institution, Studierende oder Ausbildende? Dann ist dieser Podcast für Dich! Dieses Projekt wurde von Carine Girard für INSOLZ konzipiert und entwickelt. Ich bin Tanja Weiss. Pflegefachfrau und Sprecherin und werde euch durch diese Audioserie begleiten. Zum Einstieg ein wenig Kontext. Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist die erste internationale Konvention, die sich speziell mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen befasst. Wichtig zu verstehen ist, dass die Konvention die Behinderung als Teil der menschlichen Vielfalt anerkennt und sich von einer Sichtweise distanziert, die sie als Defizit, Anomalie oder Mangel betrachtet. Heute haben wir ein anderes Verständnis von Behinderung. Ein Menschenbild, das sich im Laufe der Zeit stark weiterentwickelt hat. Von Isolation über Fürsorge bis hin zu Wohltätigkeit vollzieht sich der Wandel hin zu einer unterstützenden und begleitenden Herangehensweise. Daran erinnert uns Dorian Gangloff, Erwachsenenbildnerin mit Spezialisierung auf die UN-BRK und auf Selbstbestimmung.

  • Speaker #1

    Im Mittelalter stand die Wohltätigkeit im Vordergrund. Nach und nach wurde die Verantwortung immer stärker der Person mit Behinderung oder ihren Eltern zugeschrieben. Die Betroffenen galten zunehmend selbst als Ursache ihrer Behinderungen. Dies nennt man das medizinische Modell. Später entwickelte sich ein eher umweltbezogenes Modell, bei dem die Verantwortung auf die Umgebung verlagert wurde. Heute befinden wir uns in einem eher interaktionistischen Modell. Das bedeutet, dass die Wechselwirkung zwischen der Person, ihren Kompetenzen, Fähigkeiten und dem, was sie kann, und der Umgebung, die die Gesellschaft ihr bietet, im Mittelpunkt steht. Heute sprechen wir von Personen in einer Situation von Behinderung. Denn in erster Linie ist es ein Mensch, der bestimmte Situationen erlebt, die ihn behindern. Zum Beispiel, eine Person im Rollstuhl möchte ein Gebäude betreten, aber eine Treppe versperrt den Zugang. Oder ein alltägliches Beispiel, das viele kennen. Wenn wir unsere Brille vergessen, fällt es uns schwer, die Speisekarte im Restaurant zu lesen. Auch jemand, der ein Formular ausfüllen muss, kann auf Barrieren stoßen. Wenn der Text kompliziert formuliert ist und die Person Schwierigkeiten beim Lesen und Verstehen hat, wird sie in dieser Situation behindert. Diese Sichtweise hat eine klare Bedeutung. Genau darum geht es beim Paradigmenwechsel, um die grundlegende Veränderung unserer Denkweise. Eine Fachperson verfügt wohl über professionelle Kompetenzen und Fachwissen, doch die Hauptperson ist die betroffene Person selbst. Unsere Arbeit richtet sich nach ihr. Ihr Zimmer ist ihr persönlicher Raum. Man betritt es nicht einfach so, ohne anzuklopfen. Wir hören ihr zu. berücksichtigen ihre Wünsche und begleiten sie bei ihren Projekten und Zielen. Ihr Leben lang auch bei möglichen Aus- und Weiterbildungen. Die Fachperson trifft keine Entscheidungen an ihrer Stelle, sondern arbeitet mit ihr zusammen, auf Augenhöhe, Seite an Seite. Sie unterstützt sie, wenn nötig, und gibt ihr die Mittel an die Hand, um selbst Entscheidungen zu treffen und das für sie Passende zu wählen.

  • Speaker #0

    Die UN-BRK verankert die Arbeit mit und für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Menschenrechte. Dieser Ansatz fordert einen Bruch mit der traditionellen Wohltätigkeits- und medizinischen Sichtweise, die die Person als Trägerin eines individuellen Defizits betrachtete. Heute wird Behinderung als das Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen individuellen Beeinträchtigungen und Umweltbarrieren verstanden, die die Erfüllung von Bedürfnissen und die Verwirklichung persönlicher Ziele erschweren. Menschen mit Behinderungen werden somit vollumfänglich als RechtsträgerInnen anerkannt. Es geht nun darum, Unterstützungsstrukturen und Umgebungen zu schaffen, in denen Barrieren abgebaut und spezifische Bedürfnisse durch eine bedarfsgerechte und individuelle Begleitung erfüllt werden. Des Weiteren unterstreicht der emblematische Slogan der UN-BRK »Nichts über uns, ohne uns« die zentrale Bedeutung der direkten Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an allen Entscheidungen, die sie betreffen. Die Konvention setzt sich daher für Selbstbestimmung, Autonomie und die uneingeschränkte soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Eine unverzichtbare Konvention in den Augen von Marie-Crestin Billet, Ausbildungsassistentin bei der Fondation Clairbois. Wenn dieses Gesetz für Menschen mit Behinderungen nicht gilt, werden sie gewissermassen als Objekte betrachtet. Wird es jedoch angewendet, werden Menschen mit Behinderungen als vollwertige Personen anerkannt. Die Schweiz hat sich 2014 mit der Ratifikation UN-BRK verpflichtet, die Barrieren abzubauen, mit denen Menschen in einer Behinderungssituation konfrontiert sind, sie vor Diskriminierung zu schützen und ihre Integration sowie die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern. Eine Überprüfung auf die Umsetzung der Konvention durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im März 2022 zeigte ein eindeutiges Ergebnis. Unser Land steht noch vor einem langen Weg, um die Anforderungen der UN-BRK vollständig zu erfüllen. Die Schweiz sollte nicht nur ihre politischen Massnahmen überdenken, sondern auch die Fachkräfte und Dienstleister für Menschen mit Behinderungen stärker für die Thematik sensibilisieren. Ein solcher Veränderungsprozess erfordert Zeit und kann nicht über Nacht umgesetzt werden. Jean-Christophe Pastor, Verantwortlicher für Inklusions- und Teilhabemöglichkeiten bei der Fondation Clairbois. Die Umsetzung der UN-BRK ist genauso komplex wie die Anzahl der Artikel in der Konvention selbst. Schon an dieser Stelle stellt sich die Frage, ob die Menschen überhaupt wissen, was die UN-BRK ist. Die Antwort lautet, nein, nicht alle. Immer mehr, aber immer noch wenige. Und wenn ich von den Menschen spreche, meine ich nicht nur die Fachkräfte, sondern natürlich auch die betroffenen Personen selbst. Wir sprechen von einem Arbeitsumfeld, in dem man sich gewohnt ist, nach anderen Paradigmen als dem der Rechte zu arbeiten. Um also den Begriff recht verständlich zu machen, muss man zunächst einiges an alten Vorstellungen ablegen, etwa aus den Bereichen der medizinischen, pädagogischen oder wohltätigen Hilfe. Diese Denkweisen sind bei den meisten Menschen und Akteurinnen in diesem Bereich immer noch tief im Unbewusstsein oder halbbewusst verankert. Das betrifft nicht nur Fachkräfte, sondern auch Familien und vor allem häufig die betroffenen Personen selbst. Sie haben Vorstellungen übernommen, die noch nicht im Paradigma des Rechts gefestigt sind. Die Idee des Rechts muss also vermittelt werden, indem man die Entwicklung dieser verschiedenen Logiken erklärt. Es gilt klarzumachen, wir sind jetzt nicht mehr in der Wohltätigkeit, wir behandeln keine Patienten mehr, wir erziehen keine Menschen mehr. Vor allem, wenn sie 30 Jahre alt sind und die Person, die sie begleiten, 53 ist. Wir befinden uns im Paradigma des Rechts. Diese Menschen haben eine Reihe von Rechten und Pflichten. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass diese Rechte auch ausgeübt werden können. Aber um das zu erreichen, gibt es viele Voraussetzungen. Dylan Yeni, Peer-Trainer der UN-BRK, sieht den Weg, sich weiterzuentwickeln in der Bildung und Ausbildung.

  • Man muss schauen, dass alle Institutionen Schulungen zur Sensibilisierung für die UN-BRK verlangen. Das würde es ermöglichen, die Rechte der betreuten Personen besser zu kennen und sie innerhalb der Institutionen anzuwenden. Das ist wirklich der einzige Weg, wie es funktionieren kann. Je mehr Menschen ausgebildet sind, desto besser wird es funktionieren. Wir werden sogenannte inklusive Schulungen anbieten, bei denen sowohl betroffene Personen aus der Institution als auch Fachkräfte teilnehmen. Dadurch entsteht ein echter Austausch zwischen allen Beteiligten, was die Schulungen interaktiver macht und sie deutlich von dem unterscheidet, was man in anderen Schulen für Sozialarbeit oder sozialen Berufen lernt. Neben verschiedenen Schulungsangeboten gibt es auch Instrumente, die die Sensibilisierung und die Umsetzung der Rechte für Menschen mit Behinderungen unterstützen. Ein Beispiel dafür ist der UN-BRK-Navigator, welcher durch INSOS entwickelt wurde. Wie eine echte Kompassnadel ermöglicht er es, sich in den fünf grundlegenden Dimensionen der UN-BRK zurechtzufinden, nämlich in den Themenfeldern der Diskriminierung, Rechte und Teilhabe, Gesundheit und Barrierefreiheit. Der Navigator definiert die erforderlichen Ressourcen, Kenntnisse, Haltungen und Fähigkeiten, um in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der UN-BRK zu arbeiten. Den Link dazu findet ihr in der Episodenbeschreibung. Das war die erste Folge. Danke, dass ihr dabei wart. Wir setzen uns für die UN-Behindertenrechtskonvention ein. Lasst uns gemeinsam vorwärtsgehen! Und wir hören uns in einer Woche wieder, da geht's ums Thema Diskriminierung. Was ist Diskriminierung, wie erkennt man sie und wie erleben wir sie? Bis dahin, passt gut auf euch auf. Und wenn euch der Podcast gefallen hat, vergesst nicht, ihn weiter zu empfehlen. Diskutiert mit, wir freuen uns auf eure Gedanken und Feedbacks. Schreibt uns einfach an die Adresse podcast.atizet.ch. Sali!

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🎙 RECHT KLAR - gleich, für alle

Ein Podcast in sieben Folgen – zur besseren Verständlichkeit und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Menschenrechte gelten für alle.
Doch wie können sie im Alltag konkret für Menschen mit Behinderungen verwirklicht werden?

🔎 In Folge 1:

  • Wie hat sich unser Verständnis von Behinderung entwickelt?

  • Weshalb ist die UN-BRK so wichtig?

  • Welche konkreten Schritte und Ansätze helfen uns dabei, unsere berufliche Praxis an diesen Prinzipien auszurichten?


🎧 Reinhören, weiterempfehlen, mitdiskutieren – und gemeinsam die Rechte von Menschen mit Behinderungen voranbringen!

🛠 Tools & Materialien:

✉️ Fragen, Rückmeldungen oder Interesse an weiteren Informationen? Schreiben Sie uns an: podcast@artiset.ch

🔹 Ein Podcast von INSOS, Branchenverband der Föderation ARTISET → www.insos.chwww.artiset.ch
🔹 Konzipiert von Carine Girard (INSOS) mit der Expertise von Laetitia Wider (akouOeido). Übersetzung: Sandra Bissig (INSOS). Moderation und Stimmen (Deutsch): Tanja Weis & Ernst Süss. Audio-Realisation: Studio Soundville Luzern.


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Transcription

  • Speaker #0

    Ihr hört Recht klar! Gleich für alle, der Podcast über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Recht klar! Gleich für alle, Folge 1, die UN-Behindertenrechtskonvention. Hallo und herzlich willkommen zu diesem neuen Podcast. Dieser wird präsentiert von INSOS, dem Verband der Dienstleister für Menschen mit Behinderungen. Wir sprechen euch hier ganz direkt an, weil Menschenrechte alle angehen. Kennt ihr die UNBRK? Diese Konvention befasst sich mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen. Ja klar, Menschen mit Behinderungen haben Rechte. Dieselben Rechte wie alle Menschen. Das klingt logisch und doch werden wir merken, dass das im Alltag oft nicht so selten ist. verständlich ist. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, diese Rechte zu kennen, sie zu verstehen und umzusetzen. Eine Konvention, Rechte und Prinzipien, auf Papier scheint alles gut geregelt. Aber was bedeutet das konkret für die Arbeit der Personen, die Menschen mit Behinderungen begleiten und unterstützen? Um Antworten zu diesen Fragestellungen und konkrete Umsetzungsideen zu erhalten, sind wir durch die Westschweiz gereist und haben die Stimmen von Menschen mit Behinderungen und Fachleuten eingefangen. In sieben Episoden setzen wir uns mit den grundlegenden Prinzipien der Rechte von Menschen mit Behinderungen auseinander. Wir sprechen über Diskriminierung, die Einhaltung der Rechte, Selbstbestimmung, die Teilhabe am politischen, kulturellen und sozialen Leben, über Gesundheit, Intimsphäre und Barrierefreiheit. Du begleitest Menschen mit Behinderungen im Alltag? Du bist Führungskraft in einer Institution, Studierende oder Ausbildende? Dann ist dieser Podcast für Dich! Dieses Projekt wurde von Carine Girard für INSOLZ konzipiert und entwickelt. Ich bin Tanja Weiss. Pflegefachfrau und Sprecherin und werde euch durch diese Audioserie begleiten. Zum Einstieg ein wenig Kontext. Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist die erste internationale Konvention, die sich speziell mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen befasst. Wichtig zu verstehen ist, dass die Konvention die Behinderung als Teil der menschlichen Vielfalt anerkennt und sich von einer Sichtweise distanziert, die sie als Defizit, Anomalie oder Mangel betrachtet. Heute haben wir ein anderes Verständnis von Behinderung. Ein Menschenbild, das sich im Laufe der Zeit stark weiterentwickelt hat. Von Isolation über Fürsorge bis hin zu Wohltätigkeit vollzieht sich der Wandel hin zu einer unterstützenden und begleitenden Herangehensweise. Daran erinnert uns Dorian Gangloff, Erwachsenenbildnerin mit Spezialisierung auf die UN-BRK und auf Selbstbestimmung.

  • Speaker #1

    Im Mittelalter stand die Wohltätigkeit im Vordergrund. Nach und nach wurde die Verantwortung immer stärker der Person mit Behinderung oder ihren Eltern zugeschrieben. Die Betroffenen galten zunehmend selbst als Ursache ihrer Behinderungen. Dies nennt man das medizinische Modell. Später entwickelte sich ein eher umweltbezogenes Modell, bei dem die Verantwortung auf die Umgebung verlagert wurde. Heute befinden wir uns in einem eher interaktionistischen Modell. Das bedeutet, dass die Wechselwirkung zwischen der Person, ihren Kompetenzen, Fähigkeiten und dem, was sie kann, und der Umgebung, die die Gesellschaft ihr bietet, im Mittelpunkt steht. Heute sprechen wir von Personen in einer Situation von Behinderung. Denn in erster Linie ist es ein Mensch, der bestimmte Situationen erlebt, die ihn behindern. Zum Beispiel, eine Person im Rollstuhl möchte ein Gebäude betreten, aber eine Treppe versperrt den Zugang. Oder ein alltägliches Beispiel, das viele kennen. Wenn wir unsere Brille vergessen, fällt es uns schwer, die Speisekarte im Restaurant zu lesen. Auch jemand, der ein Formular ausfüllen muss, kann auf Barrieren stoßen. Wenn der Text kompliziert formuliert ist und die Person Schwierigkeiten beim Lesen und Verstehen hat, wird sie in dieser Situation behindert. Diese Sichtweise hat eine klare Bedeutung. Genau darum geht es beim Paradigmenwechsel, um die grundlegende Veränderung unserer Denkweise. Eine Fachperson verfügt wohl über professionelle Kompetenzen und Fachwissen, doch die Hauptperson ist die betroffene Person selbst. Unsere Arbeit richtet sich nach ihr. Ihr Zimmer ist ihr persönlicher Raum. Man betritt es nicht einfach so, ohne anzuklopfen. Wir hören ihr zu. berücksichtigen ihre Wünsche und begleiten sie bei ihren Projekten und Zielen. Ihr Leben lang auch bei möglichen Aus- und Weiterbildungen. Die Fachperson trifft keine Entscheidungen an ihrer Stelle, sondern arbeitet mit ihr zusammen, auf Augenhöhe, Seite an Seite. Sie unterstützt sie, wenn nötig, und gibt ihr die Mittel an die Hand, um selbst Entscheidungen zu treffen und das für sie Passende zu wählen.

  • Speaker #0

    Die UN-BRK verankert die Arbeit mit und für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Menschenrechte. Dieser Ansatz fordert einen Bruch mit der traditionellen Wohltätigkeits- und medizinischen Sichtweise, die die Person als Trägerin eines individuellen Defizits betrachtete. Heute wird Behinderung als das Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen individuellen Beeinträchtigungen und Umweltbarrieren verstanden, die die Erfüllung von Bedürfnissen und die Verwirklichung persönlicher Ziele erschweren. Menschen mit Behinderungen werden somit vollumfänglich als RechtsträgerInnen anerkannt. Es geht nun darum, Unterstützungsstrukturen und Umgebungen zu schaffen, in denen Barrieren abgebaut und spezifische Bedürfnisse durch eine bedarfsgerechte und individuelle Begleitung erfüllt werden. Des Weiteren unterstreicht der emblematische Slogan der UN-BRK »Nichts über uns, ohne uns« die zentrale Bedeutung der direkten Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an allen Entscheidungen, die sie betreffen. Die Konvention setzt sich daher für Selbstbestimmung, Autonomie und die uneingeschränkte soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Eine unverzichtbare Konvention in den Augen von Marie-Crestin Billet, Ausbildungsassistentin bei der Fondation Clairbois. Wenn dieses Gesetz für Menschen mit Behinderungen nicht gilt, werden sie gewissermassen als Objekte betrachtet. Wird es jedoch angewendet, werden Menschen mit Behinderungen als vollwertige Personen anerkannt. Die Schweiz hat sich 2014 mit der Ratifikation UN-BRK verpflichtet, die Barrieren abzubauen, mit denen Menschen in einer Behinderungssituation konfrontiert sind, sie vor Diskriminierung zu schützen und ihre Integration sowie die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern. Eine Überprüfung auf die Umsetzung der Konvention durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im März 2022 zeigte ein eindeutiges Ergebnis. Unser Land steht noch vor einem langen Weg, um die Anforderungen der UN-BRK vollständig zu erfüllen. Die Schweiz sollte nicht nur ihre politischen Massnahmen überdenken, sondern auch die Fachkräfte und Dienstleister für Menschen mit Behinderungen stärker für die Thematik sensibilisieren. Ein solcher Veränderungsprozess erfordert Zeit und kann nicht über Nacht umgesetzt werden. Jean-Christophe Pastor, Verantwortlicher für Inklusions- und Teilhabemöglichkeiten bei der Fondation Clairbois. Die Umsetzung der UN-BRK ist genauso komplex wie die Anzahl der Artikel in der Konvention selbst. Schon an dieser Stelle stellt sich die Frage, ob die Menschen überhaupt wissen, was die UN-BRK ist. Die Antwort lautet, nein, nicht alle. Immer mehr, aber immer noch wenige. Und wenn ich von den Menschen spreche, meine ich nicht nur die Fachkräfte, sondern natürlich auch die betroffenen Personen selbst. Wir sprechen von einem Arbeitsumfeld, in dem man sich gewohnt ist, nach anderen Paradigmen als dem der Rechte zu arbeiten. Um also den Begriff recht verständlich zu machen, muss man zunächst einiges an alten Vorstellungen ablegen, etwa aus den Bereichen der medizinischen, pädagogischen oder wohltätigen Hilfe. Diese Denkweisen sind bei den meisten Menschen und Akteurinnen in diesem Bereich immer noch tief im Unbewusstsein oder halbbewusst verankert. Das betrifft nicht nur Fachkräfte, sondern auch Familien und vor allem häufig die betroffenen Personen selbst. Sie haben Vorstellungen übernommen, die noch nicht im Paradigma des Rechts gefestigt sind. Die Idee des Rechts muss also vermittelt werden, indem man die Entwicklung dieser verschiedenen Logiken erklärt. Es gilt klarzumachen, wir sind jetzt nicht mehr in der Wohltätigkeit, wir behandeln keine Patienten mehr, wir erziehen keine Menschen mehr. Vor allem, wenn sie 30 Jahre alt sind und die Person, die sie begleiten, 53 ist. Wir befinden uns im Paradigma des Rechts. Diese Menschen haben eine Reihe von Rechten und Pflichten. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass diese Rechte auch ausgeübt werden können. Aber um das zu erreichen, gibt es viele Voraussetzungen. Dylan Yeni, Peer-Trainer der UN-BRK, sieht den Weg, sich weiterzuentwickeln in der Bildung und Ausbildung.

  • Man muss schauen, dass alle Institutionen Schulungen zur Sensibilisierung für die UN-BRK verlangen. Das würde es ermöglichen, die Rechte der betreuten Personen besser zu kennen und sie innerhalb der Institutionen anzuwenden. Das ist wirklich der einzige Weg, wie es funktionieren kann. Je mehr Menschen ausgebildet sind, desto besser wird es funktionieren. Wir werden sogenannte inklusive Schulungen anbieten, bei denen sowohl betroffene Personen aus der Institution als auch Fachkräfte teilnehmen. Dadurch entsteht ein echter Austausch zwischen allen Beteiligten, was die Schulungen interaktiver macht und sie deutlich von dem unterscheidet, was man in anderen Schulen für Sozialarbeit oder sozialen Berufen lernt. Neben verschiedenen Schulungsangeboten gibt es auch Instrumente, die die Sensibilisierung und die Umsetzung der Rechte für Menschen mit Behinderungen unterstützen. Ein Beispiel dafür ist der UN-BRK-Navigator, welcher durch INSOS entwickelt wurde. Wie eine echte Kompassnadel ermöglicht er es, sich in den fünf grundlegenden Dimensionen der UN-BRK zurechtzufinden, nämlich in den Themenfeldern der Diskriminierung, Rechte und Teilhabe, Gesundheit und Barrierefreiheit. Der Navigator definiert die erforderlichen Ressourcen, Kenntnisse, Haltungen und Fähigkeiten, um in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der UN-BRK zu arbeiten. Den Link dazu findet ihr in der Episodenbeschreibung. Das war die erste Folge. Danke, dass ihr dabei wart. Wir setzen uns für die UN-Behindertenrechtskonvention ein. Lasst uns gemeinsam vorwärtsgehen! Und wir hören uns in einer Woche wieder, da geht's ums Thema Diskriminierung. Was ist Diskriminierung, wie erkennt man sie und wie erleben wir sie? Bis dahin, passt gut auf euch auf. Und wenn euch der Podcast gefallen hat, vergesst nicht, ihn weiter zu empfehlen. Diskutiert mit, wir freuen uns auf eure Gedanken und Feedbacks. Schreibt uns einfach an die Adresse podcast.atizet.ch. Sali!

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